Der Alptraum nahezu jeden Autofahrers ist in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden. Fast jeder zweite deutsche Autofahrer war bereits in dieser Situation. Zum Glück gehen viele Unfälle mit einem reinen Blechschaden vergleichsweise glimpflich ab.

Das Prinzip der KFZ-Haftpflicht

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Wer in Deutschland unverschuldet einen Autounfall mit Blechschaden hat, muss in der Regel nicht fürchten, dass er auf dem ihm entstandenen Schaden sitzen bleibt – vorausgesetzt natürlich der Schadensverursacher ist bekannt. Bei uns gilt das Pflichtversicherungsgesetz, das bedeutet jedes zugelassene Fahrzeug den Nachweis über mindestens eine KFZ-Haftpflicht erbringen muss. Ist keine solche Versicherung vorhanden, erlischt die Betriebserlaubnis und das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nicht mehr bewegt werden.

Wer mit einem unversicherten Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt macht sich strafbar. Noch schlimmer allerdings ist betroffen, wer mit einem unversicherten Fahrzeug dann auch noch einen Unfall baut und evtl. noch einen Personenschaden verursacht. Hier macht sich der Fahrzeugführer nicht nur strafbar, sondern muss auch noch für alle verursachten Kosten – einschließlich evtl. Folgekosten und private Regressansprüche selbst aufkommen. Um dies zu verhindern, ist die KFZ-Haftpflicht nicht nur Pflicht, sondern auch sinnvoll. Sie übernimmt alle Kosten die der Unfallfahrer dem Unfallgegner verursacht – auch die Folgekosten. Lediglich den eigenen Schaden übernimmt die Versicherung nicht.

Die häufigsten Unfallursachen

Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes ereignet sich etwa alle 13 Sekunden in Deutschland ein Verkehrsunfall. Dabei ist die häufigste Ursache die Unachtsamkeit der Fahrer, dicht gefolgt von Verkehrsverstößen, vor allem Vorfahrtsverletzungen und Geschwindigkeitsüberschreitungen, aber auch mangelnder Abstand sind ganz vorne mit dabei. In den letzten Jahrzehnten sind die Zahl der Todesopfer bei Verkehrsunfällen zwar zurückgegangen, das liegt aber weniger am erhalten der Fahrzeugführer, sondern ist wohl eher den technischen Neuerungen an den Fahrzeugen, welche diese immer sicherer machen, zu verdanken.

Schadensmeldung nach einem Unfall

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Trotz aller Umsicht und vorausschauendem Fahren, kann es jeden treffen. Es hat gekracht!

Die meisten von uns sind in dieser Situation zunächst einmal vollkommen neben der Spur und die einfachsten, rationellsten Handlungen können zum Problem werden. Deshalb kann es helfen, sich für diesen Ernstfall eine Art Checkliste zurechtzulegen, auf die man dann zurückgreifen kann. Diese Checkliste ist zunächst unabhängig davon, ob man Unfallopfer oder Verursacher ist. Am Unfallort direkt müssen geklärt werden:

  • Kennzeichen des Unfallgegners

  • Versicherung des Unfallgegners

  • Name und Adresse des Unfallgegners

Zeitnah danach:

  • Schnellstmöglich danach sollte die Schadensmeldung an die eigene Versicherung erfolgen.

  • Als Unfallopfer können Sie die gegnerische Versicherung ebenfalls kontaktieren um in Erfahrung zu bringen, ob der Unfallgegner den Schaden bereits gemeldet hat und können mehr über die weitere Vorgehensweise erfahren.

  • Ist die gegnerische Versicherung nicht bekannt, können über den Zentralruf der Autoversicherer entsprechende Erkundigungen eingezogen werden.

  • Beauftragen Sie – falls nötig – einen eigenen Gutachter

Das wünschenswerteste ist natürlich die Vermeidung von Unfällen. Vorausschauendes, umsichtiges Fahren und das Einhalten der Verkehrsregeln kann dabei helfen, einen Unfall zu vermeiden. Sollte es doch einmal passiert sein, bewahren Sie so weit wie möglich die Ruhe, helfen Sie Verletzten, soweit diese vorhanden sind und Sie selbst dazu in der Lage sind. Setzen Sie auf jeden Fall einen Notruf ab und tun sie, was immer Ihnen möglich ist, ohne sich selbst zu gefährden. Vergessen Sie auch nicht, die Unfallstelle entsprechend abzusichern.

Wir wünschen Ihnen Allzeit Gute und Unfallfreie Fahrt!

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Rufen Sie uns bei einem unverschuldeten Unfall gleich an

✆ 0179 2125071